- Garantie und Garantiebedingungen
- Eine Garantie gilt nur, wenn sie schriftlich im Vertrag vereinbart wurde und nur für die Leistungen und Kontingente aus der Erstlaufzeit des Vertrages.
- Eine Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde die nachstehenden Mitwirkungshandlungen vollständig erbringt:
- Der Kunde muss:
- die Karriereseite gemäß Beratung anpassen,
- das Kanzleihafen BMS regelmäßig pflegen,
- den geschulten Recruiting-Prozess einhalten (z. B. drei Anrufversuche),
- zu jedem im Kanzleihafen BMS eingestellten Kandidatenvorschlag innerhalb von zwei (2) Werktagen eine Rückmeldung im Kanzleihafen BMS abgeben (z. B. Einladung zum Gespräch, Rückfrage oder Absage); Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters,
- alle Bewerber melden, auch solche, die nicht direkt über uns kamen,
- vereinbarte / im Angebot empfohlene Werbebudgets (z. B. für Stellenanzeigen) einhalten und innerhalb der vereinbarten Zeiträume einsetzen.
- Der Kunde muss:
- Wir behalten uns eine Prüfung der Einhaltung dieser Punkte vor, inklusive Kontaktaufnahme zu Bewerbern bis zu 3 Monate nach Vertragsende.
- Bei Nichterfüllung dieser Pflichten durch den Kunden entfällt jeglicher Garantieanspruch.
- Wurde eine „Erfolgsgarantie“ vereinbart, gilt folgendes:
- Wir garantieren eine bestimmte Anzahl an Einstellungen oder qualifizierten Bewerbungen wie im Angebot/Auftragsbestätigung angegeben, welche während der Erstlaufzeit des Vertrages erreicht werden.
- Soweit in dem Angebot/Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, gilt die Garantie für eine Vakanz.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt der Erfolg als eingetreten, wenn entweder eine Einstellung erfolgt oder mindestens drei qualifizierte Bewerbungen vorgelegen haben.
- Bei Nichterreichen der definierten Ergebnisse setzen wir die Betreuung für diese konkrete Beauftragung kostenfrei fort, bis das Garantieziel erreicht ist oder die Vakanz entfällt.
- Die kostenfreie Fortsetzung der Betreuung betrifft ausschließlich die konkrete Vakanz, für die die Garantie gilt. Eine Aussetzung, Minderung oder Anrechnung auf die vertraglich vereinbarte Vergütung, Laufzeit oder andere Kontingente ist ausgeschlossen.
- Die Kostenfreiheit betrifft ausschließlich unsere Leistungen. Aufwendungen für im Namen des Kunden zu buchende Drittleistungen, z.B. im Rahmen des Werbebudgets (für die Schaltung von Stellenanzeigen) oder Dritt-Kosten für Webhosting, sind von dem Kunden weiter zu tragen.
- Eine etwaige automatische Verlängerung des Rahmenvertrags bezüglich weiterer Kontingente bleibt von einem Garantiefall unberührt und erfolgt auch dann, wenn eine Betreuung kostenfrei fortgeführt wird, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
- Wurde eine „Geld zurück Garantie“ vereinbart, gilt folgendes:
- Wir garantieren eine bestimmte Anzahl an Einstellungen oder qualifizierten Bewerbungen, die während der Erstlaufzeit plus 3 Monate (Erfüllungszeitraum) erreicht werden.
- Bei Nichterreichen erfolgt eine anteilige Rückzahlung.
- Die Rückzahlung betrifft ausschließlich die Kosten unserer Leistungen für den Anteil des jeweils nicht erreichten Ziels. Aufwendungen für im Namen des Kunden zu buchende Drittleistungen, z.B. im Rahmen des Werbebudgets (für die Schaltung von Stellenanzeigen) oder Dritt-Kosten für Webhosting, sind von dem Kunden weiter zu tragen.
- Der Anspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Erfüllungszeitraums schriftlich oder in Textform geltend gemacht werden.
- Eine „Einstellung“ i.S.d. vorstehenden Bedingungen liegt nur vor, wenn ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt und die Person als „rekrutiert“ im Kanzleihafen BMS markiert ist.
- Eine „qualifizierte Bewerbung“ liegt nur vor, wenn eine Vorstellung erfolgt und der Bewerber die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt:
- Ausbildung in einer Steuerkanzlei oder vergleichbarer Abschluss, bspw. Studium;
- mindestens 2 Jahre Berufserfahrung;
- letzte Arbeitsstation war eine Steuerkanzlei, nicht in der Industrie.
- Als Einstellungen oder qualifizierte Bewerbungen im Sinne der vorstehenden Garantien gelten auch externe Bewerbungen, die während der Vertragslaufzeit direkt beim Kunden eingehen und hierauf basierende Einstellungen.
Rechtliches